Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist nach §61(2) des Berliner Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb, sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.

Bei alten Abwassersammelgruben empfiehlt sich eine Sanierung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Um die Notwendigkeit dieser teuren Sanierung feststellen zu können, sollte das Absinken der Füllmenge über einen bestimmten Zeitraum überprüft werden oder eine sogenannte Dichtigkeitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Vor der Prüfung sollte die Grube abgepumpt und wieder mit Frischwasser bis zur Oberkante des Zulaufrohres aufgefüllt werden.
Ein Sensor übermittelt im Messzeitraum von einer halben Stunde das Absinken des Wasserspiegels an das Prüfprogramm.
Innerhalb dieser Zeit darf, z.B. bei einer Betongrube von 3 m³ Größe, der Wasserstand nicht mehr als 5 mm absinken. Das Messergebnis wird in Form eines ausgedruckten Protokolls dokumentiert, das auf Verlangen der zuständigen Behörde (außerhalb der Wasserschutzzonen das jeweilige Bezirksamt) vorzulegen ist.