Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist nach §61(2) des Berliner Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb, sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.
Bei alten Abwassersammelgruben empfiehlt sich eine Sanierung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Um die Notwendigkeit dieser teuren Sanierung feststellen zu können, sollte das Absinken der Füllmenge über einen bestimmten Zeitraum überprüft werden oder eine sogenannte Dichtigkeitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.