Zum Saisonstart werden die Wasserzähler wieder eingebaut oder in Betrieb genommen. Um zu verstehen, warum bei der Erfassung des Wasserverbrauchs meistens Differenzen zwischen den Haupt- und Unterzählern auftreten, sollte man sich einmal den Aufbau der handelsüblichen Wasserzähler ansehen.
Nach 144 m³ (144.000 Liter) Wasserbrauch wurde ein Kaltwasserzähler für den Kleingartenbereich auseinandergenommen. Die Eichzeit von 6 Jahren war noch nicht abgelaufen, aber wegen einer Funktionsstörung musste er vorzeitig ausgetauscht werden:
Durch diese kostengünstige Konstruktion wird ersichtlich, warum die Erfassung von Kaltwasser an technisch bedingte Grenzen stößt. Um eine größere Genauigkeit zu erreichen, wäre ein großer Aufwand an Material und Konstruktion notwendig. Um die Zählerdifferenzen zu begrenzen, unterliegen die Wasserzähler dem Eichgesetz und der Eichordnung. Dabei müssen für die Zulassung gewisse Grenzwerte eingehalten werden, die trotzdem zu einer Fehlerquote von ca. 10 % führen können. Zu größeren Messdifferenzen führt auch:
Ein verkanteter Einbau: Der Lagerstift des Flügelrades läuft bei einem horizontalen Einbau leichter und mit weniger Widerstand.
Die unterschiedliche Anlaufschwelle, bei der ein Zähler zu messen beginnt (erst bei 10-12 Liter je Stunde).
Leckagen oder Rohrbrüche. Beispiel: Bei einem 0,5 mm starken Leitungsriss ergibt sich ein Verlust (bei einem Wasserdruck von 5 bar) von 20 Liter pro Stunde, was über die Gartensaison ca. 104 m³ ergeben würde.
Zu groß dimensionierter Hauptzähler (siehe z.B. Artikel beim Bau und Energieportal für Hausbesitzer): Oft wird die maximale Belastung zu hoch angesetzt, durch die theoretische Annahme, dass die meisten Pächter nicht nur anwesend, sondern auch gleichzeitig die Bewässerung stark in Anspruch nehmen würden.
Die Summe der nicht erfassten Teile bezeichnet man als „Schlupf“, „Schleichwasser“ oder „Schwund“. Bei der Wasserrechnung sollte die Verbrauchsdifferenz zwischen dem Hauptzähler und der Summe der Einzelzähler als „Korrekturfaktor“ mit dem Einzelverbrauch multipliziert werden. Dadurch erreicht man auch eine gerechte Verteilung der Differenz, entsprechend dem jeweiligen Verbrauchsanteil.
Rechenbeispiel für die Wasserrechnung:
Verbrauch-Hauptzähler 200 m³ / Summe Einzelzähler 196 m³ = 1,02 (Korrekturfaktor)
Verbrauch-Einzelzähler 36 m³ * 1,02 = 36,72 m³ * 2,169 EUR (Beispiel-Wasserpreis) = 79,65 EUR
Quellen: BFW-Büro für Wärmemesstechnik – Friedrich Gohl GmbH, Stuttgart, Berliner Wasserbetriebe – Michael Beyer